Aktuelle Themen für Masterarbeiten hängen im Gebäude L6|01 im Erdgeschoss aus.
Bei Fachprüfungen hat man nur eine begrenzte Anzahl an Wiederholversuchen. Danach wird man exmatrikuliert.
Für Studienleistungen gibt es diese strengen Regeln nicht. Die Professoren legen selbst zu Beginn der Lehrveranstaltung die Kriterien fest, wie man die Studienleistung besteht, z. B. Teilnahme an Übungen, Abgabe von Übungsblättern, etc.
Studienleistungen können „beliebig oft“ wiederholt werden.
Erbrachte Kreditpunkte werden in Ihr Leistungsverzeichnis erst dann eingetragen, wenn Sie die Prüfung und die Studienleistung bestanden haben.
Man kann jede Fachprüfung höchstens 3-mal schreiben (2 Wiederholungen). Mit der 4. Novelle der Allgemeinen Prüfungsbestimmungen wurde eine mündliche Ergänzungsprüfung bei Nichtbestehen der 2. Wiederholung für schriftliche Fachprüfungen eingeführt. Diese ist in jedem Studiengang nur einmal möglich.
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