Ende der Corona-bedingten Ausnahmeregeln

Ab 2. April 2022

25.03.2022

Mit Beginn des Sommersemesters 2022 enden die Corona-bedingten Ausnahmeregelungen und es gelten wieder die üblichen Regelungen: Eine Annullierung der zweiten Wiederholungsprüfung ist nicht mehr möglich, die Abmeldung von einer Prüfung muss wieder gemäß in TUCaN angegebener Abmeldefrist (in der Regel bis spätestens 7 Tage vor der Prüfung) erfolgen und bei einem späteren Prüfungsrücktritt ist ein Attest erforderlich. Bei der Anwendung von § 59 IV HHG (Exmatrikulation wegen fehlender Leistungen innerhalb von vier Semestern) wird das SoSe 2022 wieder mitgerechnet.