Prüfungsordnung (PO) 2020

M.Sc. Energy Science and Engineering (2020)

Alle neuen Studierenden ab Studienbeginn im Wintersemester 2023/2024 werden in die Ordnung M.Sc. Energy Science and Engineering (2023) eingeschrieben. Studierende in der Ordnung von 2020 können den Wechsel in die neue Ordnung per Erklärung beantragen.

Aufbau des Studiums

Die im jeweiligen Bereich angebotenen Module sind im Studien- und Prüfungsplan aufgeführt.

Aufbau des Studiums M.Sc. Energy Science and Engineering (2020)
Aufbau des Studiums M.Sc. Energy Science and Engineering (2020)

Die abgebildete schematische Zuordnung der Bereiche und Module zu den Fachsemestern stellt eine Empfehlung dar, von der bei Bedarf abgewichen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass einige Module in einem jährlichen oder unregelmäßigen Turnus angeboten werden.

Wenn das Studium im Sommersemester begonnen wird, werden das erste und das zweite Fachsemester in umgekehrter Reihenfolge absolviert.

Eine Anmeldung zu den Modulen (Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung in TUCaN) ist nur in den Semestern möglich, in denen das jeweilige Modul regulär angeboten wird.

Wichtiger Hinweis:

Zusätzliche Leistungen (zu denen auch die Auflagen gehören) sind nicht Bestandteil des Studien- und Prüfungsplans und werden weder auf die CP-Zahl noch auf die Abschlussnote angerechnet. Achten Sie daher bitte darauf, in diesem Bereich nur Module anzumelden, die Sie nicht in Ihr Studium einbringen möchten.

Unter „Zusätzliche Leistungen" angemeldete Module können nur dann in andere Bereiche umgebucht werden, wenn die jeweilige Note noch nicht veröffentlicht worden ist. Bei einem Antrag auf Umbuchung nach der Veröffentlichung der Note kann das Modul leider nicht für das Studium angerechnet werden.

Im Pflichtbereich werden die fachlichen und methodischen Grundlagen des Studiengangs vermittelt. Zum Pflichtbereich gehören die Grundlagenmodule, das Interdisziplinäre Energieprojekt IEP und die Abschlussarbeit.

Die zu belegenden Grundlagenmodule werden im Rahmen der Zulassung durch die Prüfungskommission entsprechend den Vorgaben der Studienordnung individuell festgelegt. Nicht zugewiesene Grundlagenmodule können nicht in das Studium eingebracht werden.

Fachliche Inhalte in den Grundlagenmodulen
Fachliche Inhalte in den Grundlagenmodulen

Grundlagenmodule (0 – 30 CP)

  • 07-03-0305 „Chemistry for Energy Scientists and Engineers“ (5 CP)
  • 01-10-1028/f „Einführung in die Betriebswirtschaftslehre“ (2 CP)
  • 18-st-3020 „Electrical Engineering and Information Technology“ (5 CP)
  • 01-16-1M02 „Energy Finance“ (3 CP) (letztes Vorlesungsangebot im Sommersemester 2023)
  • 13-C0-M025 „Energy Technologies in Civil Engineering and Architecture“ (5 CP)
  • 16-13-6420 „Energy Technologies in Mechanical Engineering“ (5 CP)
  • 11-01-4404 „Material Science for Renewable Energy Systems“ (5 CP)
  • 13-K3-M012 „Renewable Energies, Energy Scenarios and Climate Protection“ (5 CP) (letztes Vorlesungsangebot im Wintersemester 2022/2023)

In den Grundlagenmodulen wird das energiebezogene Grundlagenwissen aus den Bereichen Architektur, Bau- und Umweltingenieurwissenschaften, Chemie, Elektrotechnik und Informationstechnik, Maschinenbau, Material- und Geowissenschaften sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften vermittelt. Ziel ist ein grundlegendes Systemverständnis der Energiewissenschaft und der Energietechnik.

Welche Grundlagenmodule absolviert werden müssen, wird durch die Prüfungskommission im Rahmen der Zulassung entschieden und den Studierenden vor deren erstem Wintersemester mitgeteilt. Die zugewiesenen Grundlagenmodule sollen die im zulassungsberechtigenden Bachelor-Studiengang noch nicht behandelten Themengebiete abdecken und so allen Studierenden einen einheitlichen Zugang zu den Themen der Energiewissenschaft und der Energietechnik ermöglichen. Nicht zugewiesene Grundlagenmodule können nicht in das Studium eingebracht werden.

Werden weniger als 30 Kreditpunkte (CP) an Grundlagenmodulen zugewiesen, werden dafür weitere Module im Umfang der fehlenden Kreditpunkte im Wahlpflichtbereich belegt, so dass im Pflicht- und im Wahlpflichtbereich zusammen immer 108 Kreditpunkte (CP) absolviert werden.

Wenn Inhalte der Grundlagenmodule bereits in anderen Studiengängen absolviert worden sind, ist eine Anerkennung möglich. Wenden Sie sich dafür bitte mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (wird in neuem Tab geöffnet) an die Lehrenden des betreffenden Grundlagenmoduls und reichen Sie den unterschriebenen Antrag im Studienbüro ein.

Die Grundlagenmodule werden ausschließlich im Wintersemester angeboten.

Interdisziplinäres Energieprojekt IEP (6 CP)

Im Rahmen des Interdisziplinären Energieprojekts IEP werden in Kleingruppen Themen aus der aktuellen Energieforschung bearbeitet, um das in den Grundlagenmodulen erworbene Wissen anzuwenden und um methodische Kompetenzen zu erweitern.

Neben dem Erlernen von Techniken zur selbstständigen fachbezogenen Projektarbeit stehen dabei die interdisziplinäre Verknüpfung des fachlichen Wissens und die Förderung des engen Kontakts der Studierenden untereinander sowie zwischen den Studierenden und den Dozenten im Vordergrund.

Das Interdisziplinäre Energieprojekt findet immer im Sommersemester statt. Alle Studierenden, welche im jeweiligen Sommersemester ihr erstes oder zweites Fachsemester absolvieren, werden vor Beginn des Sommersemesters angeschrieben und über den organisatorischen Ablauf und die aktuellen Themen informiert.

Abschlussarbeit/Master-Thesis (30 CP)

Die Master-Thesis ist eine eigenständige experimentelle oder theoretische Forschungsarbeit, in der ein aktuelles Thema aus der Energiewissenschaft oder der Energietechnik über einen Zeitraum von 26 Wochen bearbeitet wird.

Die Thesis muss durch einen Professor oder eine Professorin der am Studienbereich Energy Science and Engineering beteiligten Fachbereiche betreut und bewertet werden. Eine Anfertigung der Arbeit außerhalb der TU Darmstadt (Merkblatt für externe Abschlussarbeiten) an einem Unternehmen oder Forschungsinstitut mit Energiebezug (auch im Ausland) ist möglich, solange die fachliche Betreuung und Bewertung innerhalb der am Studienbereich beteiligten Fachbereiche gewährleistet ist.

Themen für die Master-Thesis können entweder selbständig mit den Betreuer*innen vereinbart oder den Aushängen und der Website des Studienbereichs entnommen werden.

Die Master-Thesis umfasst eine schriftliche Ausarbeitung sowie einen Vortrag und Verteidigung im Rahmen eines einstündigen Kolloquiums.

Zulassungsvoraussetzung zur Master-Thesis ist der Erwerb von mindestens 75 Kreditpunkten (CP) innerhalb des Studien- und Prüfungsplans sowie ggf. die vollständige Erfüllung der Auflagen. Vor Beginn der Bearbeitung muss die Master-Thesis bei der Studienkoordination angemeldet und von dieser genehmigt werden. Für die Anmeldung Ihrer Thesis senden Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an :

  • Ihrem Namen,
  • Matrikelnummer,
  • (Arbeits-)Titel der Thesis auf Deutsch,
  • englische Übersetzung des (Arbeits-)Titels der Thesis,
  • Erstbetreuer*in an der TU Darmstadt (zumeist leitende*r Professor*in des Fachgebiets/Instituts, an dem die Arbeit erstellt wird + E-Mail-Adresse),
  • Zweitbetreuung (eine Person (intern oder extern), die die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation hat (§ 26 (2) ABB), in diesem Falle Masterabschluss + E-Mail-Adresse)
  • Fachbereich und Fachgebiet/Institut der TU Darmstadt, an dem die Arbeit betreut wird,
  • Ob die Arbeit intern oder extern erstellt wird,
  • Ggf. externes Institut/Unternehmen und dortige*r Ansprechpartner*in + E-Mail-Adresse,
  • Datum des geplanten Beginns der Bearbeitung (frühestens zwei Wochen nach der E-Mail an ).
  • Offizielle Angabe über die geplanten Inhalte (Aufgabenstellung/Abstract).

Der Wahlpflichtbereich dient der fachlichen Vertiefung in den folgenden Themenbereichen:

  • Energie – Bau – Infrastruktur
  • Energieeffiziente Mobilitäts- und Transportkonzepte
  • Energiematerialien
  • Erneuerbare Energien und Technologien
  • Multimodale Energiesysteme und Nachhaltigkeitsbewertung
  • Zukünftige Kraftwerke

Welche Module in den Themenbereichen angeboten werden, kann dem Studien- und Prüfungsplan und TUCaN entnommen werden.

Das eigene Studienprofil kann aus allen Modulen und Themenbereichen des Wahlpflichtbereichs zusammengestellt werden.

In einem Themenbereich sind mindestens 20 Kreditpunkte (CP) erfolgreich abzuschließen. Dieser Themenbereich wird auf den Abschlussdokumenten als Vertiefung angegeben. In diesem Themenbereich soll ein Mini-Forschungsprojekt absolviert werden. Die Wahl einer zweiten Vertiefung ist durch das Erbringen von mindestens 20 Kreditpunkten (CP) in einem weiteren Themenbereich möglich und wird ebenfalls auf den Abschlussdokumenten ausgewiesen. Der Bereich „Querschnittsthemen der Energiewissenschaft und -technik“ kann nicht als Vertiefung belegt werden.

Alle weiteren Module können frei aus dem Angebot des Wahlpflichtbereichs gewählt werden, wobei höchstens 32 Kreditpunkte (CP) aus dem Angebot eines Fachbereichs (erkennbar an den ersten zwei Ziffern der Modulnummern) kommen dürfen. Wenn mehr als 32 Kreditpunkte (CP) aus dem Modulangebot eines Fachbereichs erbracht werden, werden die überzähligen Kreditpunkte nicht auf den Abschluss angerechnet.

Es können höchstens zwei Mini-Forschungsprojekte auf den Abschluss angerechnet werden. In jedem Themenbereich und dem Querschnittsbereich kann jeweils nur ein Mini-Forschungsprojekt absolviert werden.

Im Wahlpflicht- und Wahlbereich sind insgesamt mindestens 5 CP aus dem Angebot der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften oder/und Humanwissenschaften zu belegen. Die Modulnummern der dafür anrechenbaren Module beginnen mit den Ziffern 01-…, 02-… oder 03-….

Bei der Studienplanung ist die Änderungsklausel über dem Wahlpflichtbereich zu beachten:

„Die hier aufgelisteten Module des Wahlpflichtbereichs geben den aktuellen Stand des Lehrangebots wieder. Sie werden gemäß des sich ändernden Lehrangebots der beteiligten Fachbereiche regelmäßig ergänzt und aktualisiert.“

Mini-Forschungsprojekte sind kleine eigenständige experimentelle oder theoretische Forschungsarbeiten über aktuelle Themen aus der Energiewissenschaft oder der Energietechnik mit einem Arbeitsumfang von 4 Kreditpunkten (CP). Das Thema wird selbständig mit einem Professor oder einer Professorin an einem der am Studienbereich Energy Science and Engineering beteiligten Fachbereiche vereinbart. Eine Übersicht der Lehrenden im Bereich der Energiewissenschaft und -technik mit ihren jeweiligen fachlichen Themen findet sich hier.

Es gelten die folgenden formalen Vorgaben:

  • Thema aus der Energieforschung und -technik,
  • inhaltlich eindeutig in den Themenbereich passend, in dem das Mini-Forschungsprojekt angerechnet werden soll,
  • Arbeitsumfang von 4 CP (120 Arbeitsstunden),
  • fachliche Betreuung und Bewertung an der TU Darmstadt.

Alle weiteren organisatorischen Randbedingungen wie Art, Umfang, Zeitraum und Format der Erarbeitung und Darstellung der Ergebnisse werden eigenständig mit dem Betreuer oder der Betreuerin vereinbart. Von Seiten des Studienbereichs existieren dafür keine Vorgaben.

Vor Beginn der Bearbeitung muss das Mini-Forschungsprojekt bei der Studienkoordination angemeldet und von dieser genehmigt werden. Dafür senden Sie bitte eine E-Mail mit den folgenden Angaben an :

  • Ihrem Namen,
  • Ihrer Matrikelnummer,
  • dem Titel des Mini-Forschungsprojekts und dessen englischer Übersetzung,
  • dem Themenbereich oder Querschnittsbereich, in dem es angerechnet werden soll,
  • Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin,
  • dem Beginn der Bearbeitung und
  • Offizielle Angabe über die geplanten Inhalte (Aufgabenstellung/Abstract).

Nach erfolgter Genehmigung werden die Studierenden durch das Studienbüro in TUCaN für das jeweilige Modul angemeldet. Eine eigenständige Anmeldung in TUCaN ist für die Mini-Forschungsprojekte nicht möglich.

Es können bis zu zwei Mini-Forschungsprojekte (jeweils 4 CP) eingebracht werden. In jedem Themenbereich und dem Querschnittsbereich kann jeweils nur ein Mini-Forschungsprojekt absolviert werden.

Die Planung des Studienverlaufs liegt in der Verantwortung der Studierenden.

Dabei sollte auf die in der Modulbeschreibung ggf. aufgeführten Voraussetzungen geachtet werden, um Module inhaltlich sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Einige Module werden lediglich alle zwei oder drei Semester oder in einem unregelmäßigen Turnus angeboten. Eine gute Orientierung dafür bietet das Vorlesungsverzeichnis der vergangenen Semester. Dort kann eingesehen werden, in welchem Semester eine Veranstaltung in der Vergangenheit angeboten wurde. Auch das Studienbüro des anbietenden Fachbereichs kann über den Angebotsturnus eines Moduls Auskunft geben. Eine Anmeldung zu den Modulen (Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung in TUCaN) ist ausschließlich in den Semestern möglich, in denen das jeweilige Modul regulär angeboten wird.

Es gelten grundsätzlich die Angaben in TUCaN. Mit der Modul-, Veranstaltungs- und Prüfungsanmeldung in TUCaN werden diese zur Kenntnis genommen und als verbindlich akzeptiert. Bei fehlenden Angaben in TUCaN gilt die Aussage der Lehrenden zu Anfang der Lehrveranstaltung.

Bitte teilen Sie dem Studienbüro mit, wenn Ihnen deutliche Abweichungen in den Angaben auffallen.

Nach § 30 Abs. 5, 5. Novelle APB (wird in neuem Tab geöffnet) kann einmalig während des Studiums ein nicht erfolgreich abgeschlossenes Modul aus dem Wahlpflichtbereich gestrichen werden.

Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an mit den folgenden Angaben:

  • Modulnummer des betreffenden Moduls,
  • Modulname,
  • „Abwahl nach §30(5) APB“.

Grundsätzlich können im Wahlpflichtbereich nur diejenigen Fächer angerechnet werden, welche im Studien- und Prüfungsplan im jeweiligen Themenbereichen vorgesehen sind. Der Studien- und Prüfungsplan ist akkreditiert und über den Senat der TU Darmstadt verabschiedet – daher ist er nicht beliebig veränderbar.

Wenn darüber hinaus weitere fachbezogene Module im Wahlpflichtbereich eingebracht werden sollen, erfordert das einen Antrag an die Prüfungskommission. Dafür muss das betreffende Modul die folgenden Kriterien erfüllen:

  • möglichst Master-Niveau (Ausnahmen bedürfen einer inhaltlichen Begründung),
  • deutlicher inhaltlicher Bezug zur Energiewissenschaft und –technik,
  • thematisch eindeutig dem jeweiligen Themenbereich zuordenbar,
  • wichtige Ergänzung des eigenen Studienprofils.

Der Antrag erfolgt formlos in einer E-Mail an . In dieser ist zu begründen, warum dieses Modul (bitte Modulnummer und –namen angeben) im besonderen Maße zu dem persönlichen Studienprofil in dem betreffenden Themenbereich passt und diesen fachlich sinnvoll ergänzt.

Dem Antrag sind ein aktueller TUCaN-Ausdruck des Leistungsspiegels sowie eine offizielle Modulbeschreibung (Auszug aus dem Modulhandbuch des modulanbietenden Fachbereichs – keine Kopie des Textes aus TUCaN oder von der Website der Lehrenden) beizulegen.

Für die Antragstellung gelten die folgenden Ausschlussfristen:

  • im Sommersemester bis zum 15.05.
  • im Wintersemester bis zum 15.11.

Im Wahlbereich können Module aus dem gesamten Lehrangebot der TU Darmstadt belegt werden. Dabei sollen sowohl die gewählten Themenbereiche fachlich sinnvoll ergänzt als auch im Sinne eines Studium Generale Wissen anderer Fachrichtungen erworben werden.

Im Wahlpflicht- und Wahlbereich sind insgesamt mindestens 5 CP aus dem Angebot der Fachbereiche Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Gesellschafts- und Geschichtswissenschaften oder/und Humanwissenschaften zu absolvieren. Die Modulnummern der dafür anrechenbaren Module beginnen mit den Ziffern 01-…, 02-… oder 03-…. Auch Modulangebote der interdisziplinären Studienschwerpunkte sind dafür anrechenbar, wenn die Modulnummer mit 01-…, 02-… oder 03-… anfängt. Sprachkurse erfüllen diese Anforderung nicht.

Module, welche nicht in diesem Bereich in TUCaN aufgeführt sind, können belegt werden, wenn der anbietende Fachbereich die Teilnahme genehmigt. Bitte erkundigen Sie sich darüber im Studienbüro des jeweiligen Fachbereichs.

Es wird empfohlen, sich in TUCaN oder bei dem anbietenden Fachbereich über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen für ein Modul zu erkundigen.

Vor allem in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können Module mit ähnlichem Namen, jedoch unterschiedlichem CP-Umfang und unterschiedlichen Leistungsanforderungen (Fachprüfung/en und/oder Hausarbeit/en) angeboten werden. Hier ist besonders darauf zu achten, dass man sich in TUCaN für das richtige Modul anmeldet. Nur korrekt und vollständig abgeschlossene Module können auf das Studium angerechnet werden.

Das Gleiche gilt für Module, die mehrere Lehrveranstaltungen umfassen oder/und sich über mehrere Semester erstrecken. Auch in diesem Fall können nur vollständige Module angerechnet werden, in denen alle erforderlichen Leistungen erbracht und alle verpflichtenden Veranstaltungen absolviert worden sind.

Die Planung des Studienverlaufs liegt in der Verantwortung der Studierenden.

Dabei sollte auf die in der Modulbeschreibung ggf. aufgeführten Voraussetzungen geachtet werden, um Module inhaltlich sinnvoll aufeinander abzustimmen.

Einige Module werden lediglich alle zwei oder drei Semester oder im unregelmäßigen Turnus angeboten. Eine gute Orientierung dafür bietet das Vorlesungsverzeichnis der vergangenen Semester. Dort kann eingesehen werden, in welchem Semester eine Veranstaltung in der Vergangenheit angeboten wurde. Auch das Studienbüro des anbietenden Fachbereichs kann über den Angebotsturnus eines Moduls Auskunft geben. Eine Anmeldung zu den Modulen (Voraussetzung für die Prüfungsanmeldung in TUCaN) ist ausschließlich in den Semestern möglich, in denen das jeweilige Modul regulär angeboten wird.

Nach § 30 Abs. 6, 5. Novelle APB (wird in neuem Tab geöffnet) können nicht erfolgreich abgeschlossene Module aus dem Wahlbereich gestrichen werden.

Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an mit den folgenden Angaben:

  • Modulnummer des betreffenden Moduls,
  • Modulname,
  • „Abwahl nach §30(6) APB“.

Module, welche nicht in den Katalogen in TUCaN enthalten sind, können angerechnet werden, wenn der anbietende Fachbereich die Teilnahme genehmigt und das Studienbüro des Studienbereichs Energy Science and Engineering der Anrechnung zustimmt.

Bitte erkundigen Sie sich im Studienbüro des anbietenden Fachbereichs und bei der Studienkoordination.

Fehlende Kreditpunkte müssen durch das Belegen weiterer Module aufgefüllt werden.

Hierbei kann es vorkommen, dass mehr Kreditpunkte absolviert werden, als in dem betreffenden Bereich erforderlich sind. In diesem Fall rechnet TUCaN automatisch nur die erforderliche Kreditpunktzahl mit den besten Leistungen auf die Abschlussnote an. Es werden jedoch alle erbrachten Leistungen im Zeugnis aufgeführt (auch diejenigen, welche nicht in die Berechnung der Abschlussnote einbezogen werden).

Zusätzliche Leistungen sind freiwillige Zusatzleistungen, welche aus Interesse außerhalb des Studien- und Prüfungsplans erbracht werden. Diese Leistungen müssen nicht erfolgreich abgeschlossen werden und werden nicht auf die CP-Zahl oder die Abschlussnote angerechnet. Auf Wunsch können erfolgreich abgeschlossene Module in diesem Bereich auf einem separaten Leistungsspiegel ausgewiesen werden.

Unter Zusätzliche Leistungen angemeldete Module können ausschließlich dann in das Studium umgebucht werden, wenn diese Module im jeweiligen Bereich des Studien- und Prüfungsplans vorgesehen sind und die Umbuchung vor der Veröffentlichung der Bewertung beantragt wird. Bitte senden Sie dafür eine E-Mail an mit den folgenden Angaben:

  • Modulnummer des betreffenden Moduls,
  • Modulname,
  • Bereich, in den das Modul eingebucht werden soll.

Bei Auflagen handelt es sich um im Rahmen der Zulassung erteilte Leistungen, die zusätzlich zum regulären Studien- und Prüfungsplan zu erbringen sind. Diese sollen Abweichungen der zulassungsberechtigenden Studiengänge zu den in den Ausführungsbestimmungen aufgeführten Referenzstudiengängen ausgleichen und damit die erforderlichen Qualifikationen für das Master-Studium sicherstellen.

Prüfungsrechtlich gehören die Auflagen nicht zum Studium, sondern zu der vor dem Studium liegenden Zulassungsberechtigung. Daher werden Auflagen-Module nicht auf das Studium angerechnet. Es gibt keine zweite Wiederholungsprüfung und kein Anrecht auf eine mündliche Ergänzungsprüfung.

Die Erfüllung der Auflagen ist an Fristen gebunden, welche im Zulassungsschreiben mitgeteilt werden. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten können, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro .

Falls Inhalte der Auflagenmodule bereits in anderen Studiengängen absolviert worden sind, ist eine Anerkennung möglich. Wenden Sie sich dafür bitte mit einem vollständig ausgefüllten Antrag auf Anerkennung (wird in neuem Tab geöffnet) an die Lehrenden des betreffenden Auflagenmoduls und reichen Sie den unterschriebenen Antrag im Studienbüro ein.

Im Fall einer Zulassung mit Auflagen erfolgt die Einschreibung unter Vorbehalt.

Auflagenmodule sind im Bereich „Zusätzliche Leistungen“ anzumelden.

Semestertermine

Die aktuellen Semestertermine finden Sie auf den Seiten des Studierendenservice.

Bitte beachten Sie, dass es für Prüfungen individuelle An- und Abmeldefristen geben kann. Diese finden Sie in TUCaN an der jeweiligen Prüfung angegeben.