Der Antrag zum Wechsel in die Ordnung M.Sc. Energy Science and Engineering (2020) erfolgt mit der Erklärung zum Wechsel (wird in neuem Tab geöffnet). Diese Erklärung kann im Wintersemester bis zum 31.01. und im Sommersemester bis zum 31.07. persönlich oder postalisch im Studienbüro Energy Science and Engineering eingereicht werden.
Die Umbuchung in die neue Ordnung erfolgt im Wintersemester im Zeitraum 01.02. – 15.02. und im Sommersemester im Zeitraum 01.08. – 15.08., so dass die Anmeldung für die Module und Veranstaltungen des folgenden Semesters im Kontext der neuen Ordnung gewährleistet wird.
Hinweise:
1. Studierende, welche aktuell an ihrer Master-Thesis arbeiten, können erst nach dem Abschluss der Thesis in die neue Ordnung wechseln.
2. Im Zuge der Umbuchung in die neue Ordnung werden ausschließlich die Module übertragen, für die eine angemeldete oder erfolgte Prüfung vorliegt. Alle Module ohne Prüfungsanmeldung oder Prüfungsergebnis werden in TUCaN abgemeldet.
Übertragung der erbrachten Leistungen in die neue Prüfungsordnung
1. Alle Module, für die eine Prüfungsanmeldung erfolgt ist, werden in den Bereich umgebucht, in dem sie im Studien- und Prüfungsplan der neuen Ordnung vorgesehen sind.
2. Module aus den bisherigen Bereichen „Freie Modulwahl“ und „Modulwahl der Fachbereiche 1, 2, 3“ werden in den Wahlbereich übertragen.
3. Module mit erfolgter Prüfungsanmeldung, welche nicht Bestandteil des neuen Studien- und Prüfungsplans sind (entweder, weil es sich um Einzelfallentscheidungen der Prüfungskommission handelt, das betreffende Modul nicht mehr angeboten wird oder es nicht in das neue fachliche Profil der Themenbereiche passt), werden nach der unten angeführten Äquivalenzliste in die neue Ordnung eingebucht.
Folgende Module sind Bestandteil der bisherigen Ordnung M.Sc. Energy Science and Engineering (2012), jedoch nicht der neuen Ordnung M.Sc. Energy Science and Engineering (2020):
- 13-K2-M004 „Abwassertechnik 3“
- 05-25-2514 „Beschleunigerphysik für Fortgeschrittene und Technik von Beschleunigern für ES&E“
- 18-hs-1010 „Elektrische Energieversorgung I“
- 15-01-0904 „Gebäudetechnologie“
- 15-01-1404 „Gebäudetechnologie II“
- 07-06-0005 „Grundlagen der Katalyse (M.TC4)“
- 13-K4-M009 „Infrastrukturen und städtische Umwelt“
- 16-20-5080 „Kernenergie“
- 13-K5-M010 „Modellierung und Simulation von Wasser- und Grundwasserströmungen“
- 15-02-0501 „M05 – Energie und Technologie: Klima- und Nutzungsgerechtes Bauen (C2)“
- 16-13-5030 „Nachhaltige Verbrennungstechnologien A“
- 16-13-5040 „Nachhaltige Verbrennungstechnologien B“
- 13-K3-M019 „Resource Management in the Bioeconomy“
- 15-02-6518 „Wahlfach F: Altbausanierung“
- 15-02-6512 „Wahlfach F: Nachhaltiges Bauen“
- 15-02-6513 „Wahlfach F: Nachhaltiges Bauen“
- 15-02-6514 „Wahlfach F: Nachhaltiges Bauen“
- 15-02-3015 „WF C – Altbausanierung“
- 15-02-3115 „WF C – Altbausanierung“
- 15-02-3009 „WF C – Energieeffizientes Bauen“
- 15-02-3109 „WF C – Energieeffizientes Bauen“
- 15-02-3209 „WF C – Energieeffizientes Bauen“
Für diese Module gilt die unten angeführte Äquivalenzliste.
4. Für den bisherigen Schwerpunkt „Elektrische Energie“ existiert in der neuen Ordnung kein äquivalenter Themenbereich. Die meisten Module dieses Schwerpunkts wurden anderen Themenbereichen zugeordnet und werden nach 1. in diese umgebucht.
Module aus diesem Schwerpunkt, welche im neuen Studien- und Prüfungsplan in keinem Themenbereich aufgeführt sind, werden in den Bereich „Querschnittsthemen der Energiewissenschaft und -technik“ eingebucht. Für diese Module kann ein Antrag auf Umbuchung in einen der Themenbereiche an die Prüfungskommission gestellt werden. Der Antrag erfolgt formlos in einer E-Mail an studienbuero@energy…. In dieser ist zu begründen, warum dieses Modul (bitte Modulnummer und –namen angeben) im besonderen Maße zu dem persönlichen Studienprofil in dem betreffenden Themenbereich passt und diesen fachlich sinnvoll ergänzt. Dem Antrag sind ein aktueller TUCaN-Ausdruck des Leistungsspiegels sowie eine offizielle Modulbeschreibung (Auszug aus dem Modulhandbuch des modulanbietenden Fachbereichs – keine Kopie des Textes aus TUCaN oder von der Website der Lehrenden) beizulegen.
5. Alle Module (und deren Veranstaltungen) ohne bereits erfolgte Prüfungsanmeldung werden in TUCaN abgemeldet. Sie können sich in der neuen Ordnung erneut für diese Module anmelden. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Anmeldung zu den Modulen (Voraussetzung für eine Prüfungsanmeldung in TUCaN) nur in den Semestern möglich ist, in denen das jeweilige Modul regulär angeboten wird.
6. Der Wechsel in die neue Prüfungsordnung soll grundsätzlich zu keinen Nachteilen im Studienfortschritt führen. Sollten Sie diesbezüglich Benachteiligungen feststellen, wenden Sie sich bitte zeitnah an das Studienbüro.
Die Ordnung M.Sc. Energy Science and Engineering (2012) wird bis Ende des Sommersemesters 2022 weitergeführt, jedoch nicht weiter aktualisiert.